Helfen Sie jetzt

Die KJF übernimmt für viele Aufgaben Verantwortung und erhält dafür öffentliche und kirchliche Zuschüsse. In nicht wenigen Betreuungsbereichen sind allerdings Deckungslücken auszugleichen. Manche wichtige und sinnvolle Maßnahme könnte ohne Hilfe von SpenderInnen nicht angeboten werden.

JETZT SPENDEN
 

Unbürokratische Hilfe für Kinder in Not

Die Mitarbeitenden der KJF stehen in ihrer Arbeit häufig vor Situationen, die schnelle und unbürokratische Hilfe erfordern. Etwa wenn Kinder aus finanzieller Not der Eltern nicht an Schulausflügen teilnehmen können, keine angemessene Kleidung und kein eigenes Bett haben, in Tagesbetreuungseinrichtungen nicht am gemeinsamen Essen teilnehmen können, eine Brille oder eine Zahnkorrektur brauchen oder die Gebühren für einen Sportverein die schmale Familienkasse übersteigen. Dies sind nur einige Beispiele, in denen Kinder durch die Geldnot der Eltern ausgegrenzt werden. Staatliche oder anderweitige Hilfe wird meist gar nicht oder nur über langwierige Antragswege gewährt. In all diesen Fällen hilft die KJF unbürokratisch sofort oder innerhalb weniger Tage.
Ihre Spende erreicht uns über:
LIGA Bank München
IBAN: DE 98 7509 0300 0002 2000 66  
BIC: GENODEF1M05

Das Konto Unbürokratische Hilfe für Kinder in Not wird unterstützt von:
   
Vielen Dank an alle SpenderInnen und Stiftungen für die Unterstützung!

Jugendopfersonntag

Am ersten Adventssonntag in jedem Jahr wird in allen Kirchen der Erzdiözese München und Freising für die vielfältigen Aufgaben der Katholischen Jugendfürsorge gesammelt. Der Spendenaufruf geht aus vom Erzbischöflichen Ordinariat an alle Pfarrer der Erzdiözese und wird auch in deren Amtsblatt veröffentlicht. Im Jahr 2019 erhielt das Behandlungszentrum Aschau die Kollekte, 2020 wird der Einrichtungsverbund Steinhöring bedacht.

Auskunft erhalten Sie unter:
Tel. 089 74647128
oeffentlichkeitsarbeit@kjf-muenchen.de
Die Katholische Jugendfürsorge ist durch Bescheid des Finanzamtes München für Körperschaften Nr. 143/217/80637 vom 12.05.2020 als gemeinnützig anerkannt. Spenden werden nur zu den satzungsgemäßen Zwecken verwendet und sind steuerlich abzugsfähig.