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01.08.2019 - Wahlrechtsänderung - Mit über 30 Jahren erstmals zur Wahl zugelassen


Am 26. Mai 2019 durften betreute Menschen erstmals in Deutschland bei einer Wahl ihre Stimme abgeben. Das war auch eine interessante neue Herausforderung für Rupert Ober, Einrichtungsleiter Wohnen des Einrichtungsverbunds Steinhöring, wie er im Interview erläutert. Von der Gerichtsentscheidung ist er restlos begeistert. Für die nächste Wahl hat er aber noch einen Wunsch offen.

"Unser oberstes Ziel ist, dass dabei keine Wahlbeeinflussung stattfindet."


Mitte April war gerichtlich beschlossen worden, dass die Wahlrechtsreform schon bei der Europawahl anzuwenden ist, nur wenige Wochen vor Wahl. Gab es Probleme?
Rupert Ober: Nein, Probleme gab es keine, aber die Entscheidung war schon sehr kurzfristig. Es gab auch praktisch keine Informationen von Seiten der Behörden für uns in der Wohnheimleitung. Auf die Unsicherheiten konnte in der Kürze der Vorlaufzeit überwiegend nur in den Wohngemeinschaften beziehungsweise Teams eingegangen werden. Ich denke, viele der Wohnenden hätten etwas mehr Zeit gebraucht. Aber wir versuchten, individuell die Wahl zu begleiten.

Wie viele BewohnerInnen waren denn in Steinhöring von der Wahlrechtsänderung betroffen?
Bisher hatten schätzungsweise 10 bis 15 Prozent der Wohnenden das Wahlrecht. Durch das neue Wahlrecht sind es 100 Prozent, also 315 Wohnende.

Wie war das Interesse der Betreuten an der Wahl?
Wir können durch den Begleitungsbedarf sagen, dass etwa 30 bis 35 Prozent unserer Wohnenden an die Urne gegangen sind. Vermutlich hat es auch einige Briefwähler gegeben, die zuhause gewählt haben. Darüber liegen mir aber keine Informationen vor. Im Vorfeld der Wahl gab es nach meiner Information nur zurückhaltende Reaktionen, es gab auch kaum Fragen. Wenn welche aufkamen, richteten sich diese eher an die Betreuer im zuständigen Team oder den Fachdienst, also etwa die Sozialpädagogen und Psychologen. In einer vollstationären Einrichtung werden Fragen immer zuerst an der Basis entgegen genommen, außer die betreffende Person hat einen anderen Wunsch.
 

Rupert Ober, Einrichtungsleiter Wohnen des Einrichtungsverbundes Steinhöring, plädiert für externe Wahl-Informationsveranstaltungen für die betreuten Menschen. Foto: KJF/EVS
 
Warum glauben Sie war das Interesse nicht so groß?
Zum einen war diese Wahl die erste, bei der unserer Bewohnerinnen und Bewohner ihre Stimme abgeben durften. Das war ganz neu. Außerdem darf man nicht vergessen, dass viele von ihnen sehr starke kognitive Einschränkungen haben. Nicht wenige sind Menschen, die wenig oder keine Sprache entwickeln konnten. Der Unterstützungsbedarf steigt hier an. Es dauert dann oft länger, bis die Wünsche, Haltungen und Meinungen bekannt werden. Für diesen Personenkreis kann es schon ein Problem sein, die Farbe des Pullovers zu bestimmen.

War die Wahlrechtsreform in Ihren Augen sinnvoll?
Absolut. Das demokratische Grundrecht, wählen zu dürfen, gilt für alle Menschen, ob mit oder ohne Einschränkung. Ob ein Mensch dieses Recht nutzt oder nicht und welche Gründe er dafür hat, können und wollen wir nicht bewerten. Schließlich hinterfragen wir das auch bei sonst keinem Wahlberechtigten.

Wie erfuhren die Bewohner von ihrem Wahlrecht? Man musste ja einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Haben Sie hier Unterstützung geboten?
Das war nicht nötig, da die Gemeinden, bei denen unsere Wohnenden gemeldet sind, die Wahlbenachrichtigungen automatisch verschickt haben.

Gab es Informationsveranstaltungen für die Betreuten?
Wir haben uns nach Schulungen oder ähnlichen Veranstaltungen umgesehen, aber wir haben nichts gefunden. Die Gerichtsentscheidung kam dafür wohl doch zu kurzfristig.

Nach der Wahl ist bekanntlich vor der Wahl. Am 15. März 2020 findet die Kommunalwahl in Bayern statt. Haben Sie Ideen, wie die Betreuten noch mehr unterstützt werden könnten?
Diese Wahl wird sehr viel komplizierter als die Europawahl, bei der nur ein Kreuz gesetzt werden musste. Es wäre sicher wichtig, dass die Betreuten hier die nötige Unterstützung bekommen. Unser oberstes Ziel ist, dass dabei keinerlei Wahlbeeinflussung stattfindet.

Wie wollen Sie eine mögliche Einflussnahme vermeiden?
Es sollte eine Art "Demokratie-Unterricht" für die Betreuten geben, der aber unbedingt extern, das heißt nicht federführend von unseren Fachkräften durchgeführt wird. Hier können wir eine Möglichkeit der Neutralität umsetzen.

Was versprechen Sie sich davon?
Wir haben bereits bei der letzten Heimbeiratswahl mit einer externen Informationsveranstaltung sehr gute Erfahrungen gemacht. Nur wenn solche Veranstaltungen extern stattfinden, kann man sichergehen, dass auch keinerlei unbewusste, also ungewollte Beeinflussung stattfindet. Man darf nicht vergessen, dass die Betreuten von ihren Betreuerinnen und Betreuern sehr abhängig sind. Von diesen bekommen sie jegliche Unterstützung, die sie brauchen. Da ist ein Abhängigkeitsgefühl vollkommen natürlich. Vielleicht könnten mit einer externen Schulung die Betreuten dann auch mal den Wahl-O-Mat ausprobieren, am besten in leichter Sprache.

Interviews: Gabriele Heigl, Pressesprecherin
  

"Man fühlt sich der Gemeinschaft zugehörig."


David Kruzolka (35) und Dominik Schindlböck (33) aus dem Einrichtungsverbund Steinhöring (EVS) haben am 26. Mai 2019 erstmals ihr Wahlrecht ausgeübt. Die beiden arbeiten in den EVS-Werkstätten im Metallbau und in der industriellen Fertigung. Beide haben ihre Stimme in der Grundschule Steinhöring abgegeben.
 

Dominik Schindlböck bei seiner ersten Stimmabgabe in Steinhöring.
Foto: KJF/EVS
 

Auch David Kruzolka vom Bewohnerrat in Steinhöring durfte im Mai zum ersten Mal an die Urne. Foto KJF/EVS 
 
Herr Schindlböck, wie haben Sie Ihre erste Wahl erlebt?

Dominik Schindlböck: Es war ein neues, gutes Gefühl, dass ich das jetzt auch darf.

Waren Sie aufgeregt?

Bei der Wahl selbst nicht, aber ich war nervös, ob meine Wahlentscheidung die richtige ist.

Wie haben Sie sich vorbereitet?

Mir hat für meine Wahlentscheidung auch der Wahl-O-Mat geholfen.

Werden Sie bei der Kommunalwahl wieder an die Urne gehen?

Das muss ich mir erst noch überlegen. Ich lasse das auf mich zukommen.
 
Herr Kruzolka, haben Sie sich auf die Wahl vorbereitet?

David Kruzolka: Ich habe den Wahl-O-Maten im Internet genutzt, das war sehr hilfreich. Überhaupt sind die Informationsmöglichkeiten im Internet sehr gut. Es gab auch welche in leichter Sprache. Die wären sicher auch für Nichtbehinderte nützlich. Gut wäre es allerdings gewesen, wenn die Informationen früher angeboten worden wären.

Was war das für ein Gefühl beim Einwerfen des Stimmzettels?

Ein sehr gutes. Man fühlt sich der Gemeinschaft zugehörig, man wird jetzt auch in diesem Bereich nicht mehr ausgegrenzt, nur weil man ein behinderter Mensch ist.

Werden Sie bei der nächsten Wahl, der bayrischen Kommunalwahl, wieder wählen gehen?

Wahrscheinlich schon. Ich habe aber gehört, dass diese Wahl schwieriger ist als die Europawahl. Vielleicht braucht man dann mehr Unterstützung.
 
Gerichtsentscheid - Es geht um ein fundamentales Grundrecht

Dass Menschen mit gerichtlich bestellter Betreuung bereits bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 26. Mai an die Urnen durften, war einem Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts zu verdanken.

Plötzlich war alles ganz schnell gegangen. In einem Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht Mitte April 2019 entschieden, dass "Menschen in Vollbetreuung" bereits an der Europawahl teilnehmen dürfen. Die Oppositionsparteien Bündnis 90/Die Grünen, Linke und FDP hatten einen Eilantrag in Karlsruhe gestellt, damit die Betroffenen am 26. Mai ihre Stimme abgeben konnten. Unterstützt wurden die Beschwerdeführer unter anderem vom Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie.

Es geht um mehr als 82.000 Betroffene in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer, eine Betreuerin in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Januar 2019 entschieden, dass der generelle Wahlausschluss dieser Menschen verfassungswidrig ist. Daraufhin verabschiedete der Bundestag einen Antrag von Union und SPD für ein inklusives Wahlrecht. Dieses sollte allerdings erst nach der Europawahl ab Juli gelten – für die Opposition eine diskriminierende und nicht verfassungsgemäße Entscheidung.

"Uns fehlt die Zeit" – und dann ging es halt doch

Die Gegner argumentierten, dass die Wahl unmittelbar bevorstehe. Damit Betreute wählen könnten, müssten Assistenzen eingerichtet und Manipulation vermieden werden. Das brauche Zeit. Das Bundesinnenministerium gab zu bedenken: "Uns fehlt die Zeit zum Ändern der Wählerverzeichnisse." Aber der Bundeswahlleiter meinte, dass eine Teilnahme von Betreuten an der Wahl organisatorisch "nicht unmöglich" sei. Auch von Landeswahlleitern kam das Signal, dass die Zeit knapp, die Organisation aber noch zu schaffen sei. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung sagte, dass es "sehr sportlich" sei, das Wahlrecht bis zur Europawahl durchzusetzen. Es gehe aber eben nicht um "die Umsetzung von irgendetwas Nettem, sondern um ein fundamentales Grundrecht".

Entsprechend groß war die Freude unter den Befürwortern über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Endlich dürfen wirklich alle erwachsenen deutschen Bürgerinnen und Bürger wählen", meinte man bei der Lebenshilfe. "Das ist ein großartiger Erfolg für Menschen mit Behinderung und für unsere Demokratie." Laut der Vorsitzenden des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, seien viele geistig Behinderte durchaus in der Lage, eine begründete Wahlentscheidung zu treffen. Die Diskussion müsse sich darauf konzentrieren, dass man "die Person unterstützen muss, und wie sie Informationen bekommt".
Individuelle Betreuung

Bei der Zusammenstellung der Wohngruppen spielen die Art und das Ausmaß der Behinderungen keine Rolle. Stattdessen achten die Mitarbeitenden darauf, dass die BewohnerInnen in ihren sozialen Fähigkeiten und in ihrer Selbstständigkeit zusammenpassen und einander ergänzen. Die Freizeit dient vorrangig der Erholung und Entspannung. Die Wohngemeinschaften bieten Geborgenheit, Wärme, Schutz und eine kameradschaftliche Atmosphäre. Man hilft sich gegenseitig, vertraut einander Gedanken an, bewältigt zusammen den Alltag. Und manchmal reibt man sich aneinander, muss gemeinsam Kompromisse finden. All das ist wichtig, um persönlich zu reifen.

Die BewohnerInnen werden von einem Team aus HeilerziehungspflegerInnen, ErzieherInnen, KrankenpflegerInnen sowie BetreuungshelferInnen betreut und pädagogisch gefördert. Jeweils eine Fachkraft ist als Bezugsperson verantwortlich. Außerdem wird mit externen PsychologInnen, TherapeutInnen und ÄrztInnen zusammengearbeitet. Für viele Familien ist es sehr schwierig, ihren Angehörigen nach Hause zu holen. Damit die Beziehung zu den Eltern, Geschwistern und Verwandten dennoch bestehen bleibt, wird eng mit ihnen zusammengearbeitet.
 
Unsere Einrichtung: Einrichtungsverbund Steinhöring
 
In den Wohnhäusern und Außenwohngemeinschaften des Einrichtungsverbunds Steinhöring leben 315 Menschen mit geistigen, körperlichen und seelischen Behinderungen. Das Wohnangebot richtet sich an Erwachsene, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten und einen Wohnsitz benötigen, Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen, die tagsüber in der Förderstätte oder Seniorentagesstätte betreut werden, Eltern, die nicht mehr in der Lage sind, ihre erwachsenen Töchter oder Söhne zu Hause zu betreuen, sowie gesetzliche BetreuerInnen und VertreterInnen von Verbänden, die für die ihnen anvertrauten behinderten Erwachsenen einen Wohnplatz suchen.
  
315 BewohnerInnen des EVS waren von der Wahlrechtsänderung betroffen. Foto: KJF/EVS